... und Günter Freiherr von Gravenreuth behauptet sich gesetzlich zu verhalten.
Die Wahrheit ist eine ganz andere:
Günter Freiherr von Gravenreuth wird in vielen Fällen Betrug, Unterschlagung, Meineid vorgeworfen. Verurteilt ist er wegen 60-facher Urkundenfälschung, Betruges, Unterschlagung zu Lasten eines Mandanten. Der Günter Freiherr von Gravenreuth belügt ständig Gerichte - verbreitet aber, er verhalte sich "gesetzmäßig" und behauptet er müsse sich wie ein Idiot vorkommen. Er belügt also auch die Öffentlichkeit- und das sehr oft.
Kann ein solcher Mensch in Anspruch nehmen als "Rechtsanwalt" zu gelten?
Wohl kaum. Aber einen Lügenbaron kann man jemanden nennen, der oft lügt und zu dem noch falsch vorgibt von Adel zu sein.
Günter "Frhr. v. Gravenreuth" ist kein "Freiherr" sondern als "Günter Dörr" geboren, benannte sich aus geschäftlichen Gründen erst nach seinem 30. Lebensjahr um.